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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB's
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Ludger Rehbein Gastromöbel, nachfolgend kurz Lurega genannt
und dem Käufer, auch wenn Lurega abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers nicht widerspricht. Diese werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. Abweichungen von unseren Bedingungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag der schriftlichen Bestätigung von Lurega.
1.2. Diese Bedingungen gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.
1.3. Der Katalog , die Preisliste und die auf unseren Webseiten veröffentlichen Inhalte sind Bestandteile
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Käufer erhalten diese Unterlagen auf Anforderung jederzeit ausgehändigt oder können
diese von unsrer Webseite herunterladen..
§ 2 Kaufvertrag, Preis
2.1. Die Preisangaben im Katalog und auf der Website sind unverbindlich, es gelten immer die Preise der neuesten Preisliste. Alle Angebote sind freibleibend.
2.2. Sämtliche Preise werden in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen. Für EU-Mitglieder entfällt die deutsche Umsatzsteuer, wenn sie bei der Auftragserteilung ihre geprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IDNR) angeben. Die Preise gelten ab Auslieferungslager Herten.
2.3. Die an Lurega erteilten Aufträge werden erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung von Lurega in der auch die Preise sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen genannt sind, wirksam. Lurega hält sich an bestätigte Aufträge bis zum Liefertermin gebunden, solange der Käufer seine aus dem Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen eingehalten hat.
§ 3 Mängelrüge
3.1. Der Käufer verpflichtet sich, die Sendung bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit und offensichtliche Transportschäden hin zu überprüfen. Werden Schäden oder Fehlmengen festgestellt, hat der Käufer dem Frachtführer die Annahme auf dem Frachtbrief nur unter Vorbehalt zu bestätigen und Abhilfe zu verlangen. Nach dem Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf versteckte Transportschäden und Bruch hin zu überprüfen. Liegt ein versteckter Transportschaden vor, muss der Käufer unverzüglich den Frachtführer oder Lurega benachrichtigen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
4.1. Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt vorbehalten, bis der Käufer sämtliche, auch die später entstandenen Forderungen aus der Gechäftsbeziehung mit Lugrega beglichen hat. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im voraus an uns ab.
§ 5 Gewährleistung
5.1. Die Zusicherung von Eigenschaften ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch Lurega wirksam.
5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Gewährleistung erlischt bei zweckentfremdeter Verwendung sowie bei technischer Veränderung des Produkts.
5.3. Mengenabweichungen, Falschlieferungen oder Transportschäden müssen unverzüglich und andere Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware angezeigt werden. Wird diese Frist überschritten, so erlöschen alle Gewährleistungsansprüche, soweit bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Mängeluntersuchung die Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen hätten festgestellt werden können. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe oder Ausführung der Ware berechtigt nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
5.4. Bei berechtigten Beanstandungen werden Fehlmengen nachgeliefert, bzw. wird die Ware zurückgenommen, umgetauscht oder dem Käufer ein angemessener Preisnachlass gewährt. Schadenersatzansprüche, insbesondere auch aus Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
5.5. Warenrücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Kosten für selbständig vorgenommene Nachbesserungen werden, soweit nicht ausdrücklich mit uns vereinbart, von Lurega nicht übernommen.
$ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Aalen. Lurega ist jedoch berechtigt, den Käufer an
seinem Wohnsitz zu verklagen. Es gilt deutsches Recht.
§ 7 Sonstiges und Teilnichtigkeitsklausel
Mündliche Abreden gelten als nicht getroffen. Von unseren Bestell- und Vertragsformularen abweichende Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. §139 BGB ist abbedungen. Die Vertragsparteien werden sich aber in einem solchen Fall darum bemühen, eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommende neue Vereinbarung zu treffen, die die ursprüngliche, unwirksame, Bedingung ersetzt.
Stand: Januar 2010
Lugrega Gastromöbel Ludger A. Rehbein, Albstr. 37, 73457 Lauterburg www.lurega.de





